Allgemeine Fragen:
Welche Zulassung, TÜV, Versicherung wird benötigt?
Der Elektroroller wird mit einer EU- Straßenzulassung geliefert, welche auch als COC (Certififcate of Conformity) bekannt ist. Wie jeder andere 50er- Roller auch, besitzt der Elektroroller die Typenklasse L1E und ist somit TÜV- und zulassungsfrei. Für die Nutzung im Straßenverkehr wird lediglich ein Versicherungskennzeichen benötigt. Die Kosten belaufen sich hierfür auf ca. 60 € pro Jahr.
Welchen Führerschein benötige ich für den Elektroroller?
Der Elektroroller wird wie ein 50 ccm Motorroller behandelt und darf somit in allen Ländern mit dem PKW (Klasse B) Führerschein oder der Klasse A1 und A geführt werden. Ab 16 Jahren genügt in der Bundesrepublik Deutschland auch die Klasse M (früher Klasse 4 oder 5).
Welche Lebensdauer haben die Akkus?
Im Elektroroller werden ausschließlich leistungsstarke Silicon/Silizium- Akkus (60 Volt) ohne sogenannten Memory- Effekt verwendet, die ein Aufladen zwischendurch ermöglichen. Sie sind wartungsfrei, auslaufsicher und eignen sich für bis zu 450 Ladezyklen. Das Ladegerät lässt sich im abschließbaren Staufach unter dem Sitz transportieren.
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